COOODEX® Partnerportal · Nur für Gewerbetreibende

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Fachpartner und gewerbliche Wiederverkäufer

Stand: 21. Juli 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
    oooxygen Health GmbH
    Gustav-Heinemann-Ring 29
    81739 München
    Deutschland
    Telefon: +49 89 927 487 51
    E-Mail: sales@cooodex-partner.de
    Geschäftsführer: Sadik Alipour
    Registergericht: Amtsgericht München
    Handelsregisternummer: HRB 305675
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE345785379

    - nachfolgend „Verkäufer" -

    und den über das Partnerportal unter www.cooodex-partner.de registrierten Fachpartnern und gewerblichen Wiederverkäufern

    - nachfolgend „Käufer" -.

  2. Das Partnerportal und sämtliche darin angebotenen Waren und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung des Partnerportals und vom Erwerb über das Partnerportal ausgeschlossen.
  4. Der Käufer bestätigt mit seiner Registrierung und jeder Bestellung, dass er den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft und die Vertretungsberechtigung des Käufers anzufordern. Hierzu können insbesondere ein Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug, Praxis- oder Berufsnachweis und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehören.
  6. Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung, Aufrechterhaltung des Partnerkontos, Belieferung oder Annahme einer Bestellung besteht nicht.
  7. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.
  8. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt eines einzelnen Auftrags gilt folgende Rangfolge:
    1. ausdrücklich getroffene Individualvereinbarung;
    2. Auftragsbestätigung oder individuelles Angebot;
    3. Angaben im konkreten Bestellvorgang;
    4. zum Bestellzeitpunkt gültige Fachhandelspreisliste;
    5. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  9. Diese AGB gelten nicht für das Affiliate-Programm oder den Endkunden-Onlineshop unter www.cooodex.de. Für diese Angebote gelten gesonderte Bedingungen.

§ 2 Registrierung, Prüfung und Partnerkonto

  1. Die Nutzung der geschützten Bereiche des Partnerportals setzt eine Registrierung, Prüfung und Freischaltung durch den Verkäufer voraus.
  2. Der Käufer hat bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen seiner Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigung, steuerlichen Daten, Kontaktdaten oder Unternehmereigenschaft sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
  3. Die Freischaltung als Fachpartner begründet eine geschäftliche Rahmenbeziehung, jedoch keine Abnahmeverpflichtung des Käufers, keine Lieferverpflichtung des Verkäufers, keine Exklusivität und keinen Gebietsschutz.
  4. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen. Das Partnerkonto darf nur vom Käufer und von durch ihn autorisierten Beschäftigten oder Beauftragten genutzt werden.
  5. Der Käufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Handlungen, die über sein Partnerkonto durch von ihm autorisierte Personen vorgenommen werden.
  6. Bei Verdacht auf eine unbefugte Nutzung hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und seine Zugangsdaten zu ändern.
  7. Der Verkäufer darf ein Partnerkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
    1. unrichtige Registrierungsangaben;
    2. den Wegfall der Unternehmereigenschaft;
    3. eine unbefugte Kontonutzung;
    4. einen Zahlungs- oder Sicherheitsvorfall;
    5. einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB;
    6. rechtswidrige Produktwerbung;
    7. eine Gefährdung der Produkt- oder Verbrauchersicherheit.
  8. Der Verkäufer wird den Käufer über eine Sperrung und deren wesentlichen Grund informieren, soweit dadurch keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbezogenen Interessen beeinträchtigt werden.

§ 3 Produktdarstellung und Vertragsschluss

  1. Die Präsentation von Produkten, Fachpartnerpaketen, Konditionen und sonstigen Leistungen im Partnerportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung abzugeben.
  2. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren und Leistungen ab.
  3. Eine automatisch erzeugte Bestell- oder Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
  4. Der Vertrag kommt zustande durch:
    1. eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform;
    2. eine ausdrückliche Versandbestätigung; oder
    3. die Übergabe der bestellten Ware an das Versandunternehmen,
    je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
  5. Der Verkäufer kann das Angebot des Käufers innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung annehmen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage am Sitz des Verkäufers gelten nicht als Arbeitstage.
  6. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Käufer nicht länger an sein Angebot gebunden.
  7. Die Reservierung, Autorisierung oder vorläufige Belastung eines Zahlungsmittels stellt für sich genommen noch keine Vertragsannahme dar. Wird eine Bestellung nicht angenommen, werden bereits eingezogene Beträge unverzüglich zurückerstattet oder Zahlungsautorisierungen aufgehoben.
  8. Der Verkäufer darf die Annahme einer Bestellung insbesondere von der Warenverfügbarkeit, einer erfolgreichen Zahlungsautorisierung, der fortbestehenden Unternehmereigenschaft und einer ausreichenden Bonität abhängig machen.
  9. Bei offensichtlichen Schreib-, Rechen- oder Darstellungsfehlern ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Vertrag zu fehlerhaften Angaben auszuführen. Wurde der Vertrag bereits geschlossen, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Anfechtung und Vertragsanpassung.
  10. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Fachpartnermodelle, Mindestbestellmenge und Paketbestandteile

  1. Soweit im konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestbestellmenge eine Verpackungseinheit. Eine Verpackungseinheit besteht derzeit aus 24 berechneten Verkaufsflaschen COOODEX Gelenke & Muskeln zu je 80 ml.
  2. Im Partnerportal können insbesondere folgende Fachpartnermodelle angeboten werden:
    1. START;
    2. AKTIV;
    3. GROW;
    4. MAX;
    5. zeitlich begrenzte Kennenlern- oder Starteraktionen;
    6. COOODEX INDIVIDUAL;
    7. individuell vereinbarte Pakete.
  3. Der konkrete Lieferumfang, die Anzahl berechneter Verkaufsflaschen, Naturalrabatte, Tester, Displays, Poster, Flyer, Filme und sonstige Bestandteile ergeben sich aus dem beim Abschluss der Bestellung angezeigten Angebot und der Auftragsbestätigung.
  4. Paketbestandteile, die ohne gesonderte Berechnung geliefert werden, sind Teil der wirtschaftlichen Gesamtkalkulation des jeweiligen Fachpartnerpakets.
  5. Eine Barauszahlung, Gutschrift oder Umwandlung kostenloser Paketbestandteile in einen zusätzlichen Preisnachlass ist ausgeschlossen.
  6. Als Naturalrabatt bezeichnete 80-ml-Flaschen sind grundsätzlich regulär verkaufsfähige Ware, sofern sich aus Kennzeichnung oder Angebot nichts anderes ergibt.
  7. Tester, Probiergrößen und ausdrücklich als Muster gekennzeichnete Produkte sind nicht zum Verkauf bestimmt. Sie dürfen ausschließlich zur Produktvorführung oder als kostenlose Produktmuster verwendet werden.
  8. Displays, Poster, Flyer, digitale Werbemittel und sonstige Marketingmaterialien dürfen nicht separat weiterverkauft werden, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.
  9. Zeitlich begrenzte Erstbestellungs- oder Kennenlernangebote können auf eine einmalige Inanspruchnahme je Käufer, Unternehmen, Standort oder Unternehmensgruppe beschränkt werden, wenn dies im konkreten Angebot angegeben ist.
  10. Änderungen der Paketmodelle, Mindestmengen und Paketbestandteile gelten ausschließlich für zukünftige Bestellungen. Bereits angenommene Bestellungen bleiben unberührt.

§ 5 Preise und unverbindliche Preisempfehlungen

  1. Es gelten die im konkreten Bestellvorgang oder individuellen Angebot ausgewiesenen Preise.
  2. Sämtliche Fachpartnerpreise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versandkosten.
  3. Preisangaben in Preislisten, Präsentationen oder allgemeinen Informationsunterlagen stellen kein verbindliches Angebot dar.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, Preise und Konditionen für zukünftige Bestellungen zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt der vereinbarte Preis.
  5. Angegebene Endkundenpreise sind ausschließlich unverbindliche Preisempfehlungen.
  6. Der Käufer entscheidet selbständig und eigenverantwortlich über seine Endverkaufspreise. Er ist weder verpflichtet, eine unverbindliche Preisempfehlung einzuhalten, noch bedarf eine Abweichung der Zustimmung des Verkäufers.
  7. Angaben zu Handelsspannen, Roherträgen, Umsatzpotenzialen oder Kalkulationsbeispielen beruhen auf den jeweils angegebenen Annahmen. Sie stellen keine Garantie für einen bestimmten Umsatz, Gewinn, Absatz oder Wiederkauf dar.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Rechnungen

  1. Die im Partnerportal verfügbaren Zahlungsarten werden im jeweiligen Bestellvorgang angezeigt. Hierzu können insbesondere Kreditkarte, Debitkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna oder Vorkasse gehören.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vollständige Kaufpreis mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
  3. Die Auslieferung kann vom vollständigen Zahlungseingang oder der erfolgreichen Zahlungsautorisierung abhängig gemacht werden.
  4. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Der Verkäufer stellt Rechnungen grundsätzlich elektronisch bereit und übersendet sie an die vom Käufer hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Käufer stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu.
  6. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und elektronische Rechnungen nicht durch Filter- oder Sicherheitseinstellungen zurückgewiesen werden.
  7. Bei Nutzung eines externen Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend dessen Vertrags- und Datenschutzbedingungen. Die Entscheidung, ob eine bestimmte Zahlungsart angeboten wird, kann vom jeweiligen Zahlungsdienstleister abhängig sein.
  8. Entstehen aufgrund einer vom Käufer zu vertretenden Rücklastschrift, Rückbuchung oder fehlgeschlagenen Zahlung nachweisbare Kosten, hat der Käufer diese zu ersetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  9. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale und einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
  10. Bei Zahlungsverzug darf der Verkäufer weitere Lieferungen zurückhalten, offene Zahlungsarten einschränken und für zukünftige Bestellungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen.
  11. Dies gilt auch, wenn nach Vertragsschluss konkrete Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers rechtfertigen und den Zahlungsanspruch gefährden.
  12. Der Käufer darf nur mit Forderungen aufrechnen, die:
    1. unbestritten sind;
    2. rechtskräftig festgestellt wurden; oder
    3. aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
  13. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 7 Umsatzsteuer und innergemeinschaftliche Lieferungen

  1. Lieferungen innerhalb Deutschlands werden zuzüglich der jeweils geltenden deutschen Umsatzsteuer abgerechnet.
  2. Lieferungen nach Österreich oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union können als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Käufer:
    1. die Ware für sein Unternehmen erwirbt;
    2. eine gültige, von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet;
    3. vollständige und zutreffende Unternehmens- und Lieferdaten angibt;
    4. bei erforderlichen Nachweisen angemessen mitwirkt.
  4. Die umsatzsteuerliche Behandlung einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung richtet sich nicht nach dem Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG, sondern insbesondere nach den Regelungen über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen.
  5. Können die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht nachgewiesen werden, darf der Verkäufer die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer berechnen oder nachberechnen.
  6. Der Käufer hat Änderungen oder den Wegfall seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzüglich mitzuteilen.
  7. Beruht eine nachträgliche Steuerbelastung auf schuldhaft unrichtigen, unvollständigen oder verspätet mitgeteilten Angaben des Käufers, hat dieser dem Verkäufer die hierdurch verursachten Steuern, Zinsen und angemessenen Kosten zu ersetzen.
  8. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die nachträgliche Belastung selbst zu vertreten hat.

§ 8 Lieferung, Versandkosten und Lieferzeiten

  1. Die regulären Liefergebiete sind Deutschland und Österreich. Lieferungen in andere Länder bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Der Versand erfolgt grundsätzlich über DHL oder einen anderen geeigneten Versand- oder Logistikdienstleister.
  3. Die jeweils anfallenden Versandkosten und Schwellen für eine versandkostenfreie Lieferung werden im Bestellvorgang, im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
  4. Maßgeblich sind ausschließlich die bei Vertragsschluss konkret angezeigten oder bestätigten Versandkosten. Abweichende ältere Preislisten, Präsentationen oder allgemeine Websiteangaben gehen der Auftragsbestätigung nicht vor.
  5. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die voraussichtliche Lieferzeit drei bis fünf Arbeitstage ab:
    1. vollständigem Zahlungseingang bei Vorkasse;
    2. erfolgreicher Zahlungsfreigabe bei sofortigen Zahlungsarten; oder
    3. Vertragsschluss, wenn Lieferung auf Rechnung vereinbart wurde.
  6. Lieferzeitangaben sind unverbindliche Regellieferzeiten, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.
  7. Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, wenn:
    1. die Teillieferung für den Käufer wirtschaftlich nutzbar ist;
    2. die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt;
    3. dem Käufer keine unangemessenen Mehrkosten entstehen.
  8. Zusätzliche Versandkosten aufgrund einer vom Verkäufer veranlassten Teillieferung trägt der Verkäufer.
  9. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse verlängern Lieferfristen für die Dauer ihrer Auswirkungen zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  10. Hierzu können insbesondere gehören:
    1. Naturereignisse;
    2. Krieg, Terrorismus oder Unruhen;
    3. Epidemien oder Pandemien;
    4. behördliche Maßnahmen;
    5. rechtmäßige Arbeitskämpfe;
    6. erhebliche Transport- oder Energieausfälle;
    7. unverschuldete Betriebsstörungen;
    8. Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen;
    9. nicht vom Verkäufer zu vertretende Lieferausfälle wesentlicher Vorprodukte.
  11. Dauert ein solches Ereignis länger als sechs Wochen an, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils nach vorheriger angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit ein weiteres Festhalten unzumutbar ist.
  12. Gesetzliche Rechte des Käufers bei Lieferverzug bleiben unberührt.

§ 9 Gefahrübergang, Annahme und Transportschäden

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmer auf den Käufer über.
  2. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und bei Teillieferungen.
  3. Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten über.
  4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über.
  5. Der Käufer soll äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung gegenüber dem Versandunternehmen dokumentieren und sich bestätigen lassen.
  6. Eine unterlassene Dokumentation gegenüber dem Versandunternehmen führt für sich genommen nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte. Handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben jedoch unberührt.
  7. Scheitert eine Zustellung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, darf der Verkäufer die hierdurch tatsächlich entstandenen zusätzlichen Zustell-, Rücktransport- und Lagerkosten verlangen.
  8. Der Verkäufer kann dem Käufer für die erneute Zustellung eine angemessene Frist setzen und die erneute Versendung von der Erstattung dieser Kosten abhängig machen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und die Weiterverkaufsbefugnis nicht aus wichtigem Grund widerrufen wurde.
  3. Der Käufer darf Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
  4. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
  5. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
  6. Der Verkäufer wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn:
    1. der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät;
    2. ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird;
    3. der Käufer seine Zahlungen einstellt; oder
    4. die Zahlungsansprüche des Verkäufers aus anderen konkreten Gründen erheblich gefährdet sind.
  7. Nach Widerruf hat der Käufer dem Verkäufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  8. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und bei der Sicherung der Rechte des Verkäufers mitzuwirken.
  9. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen dauerhaft um mehr als zehn Prozent, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
  10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt und zur Herausgabe der Vorbehaltsware berechtigt.

§ 11 Kein Verbraucherwiderrufsrecht und freiwillige Rücknahme

  1. Da sämtliche Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
  2. Unabhängig hiervon gewährt der Verkäufer dem Käufer nach Maßgabe dieses Paragraphen eine freiwillige Rückgabemöglichkeit.
  3. Der Käufer kann innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt die Rücknahme vollständiger, ungeöffneter Verpackungseinheiten verlangen.
  4. Das Rücknahmeverlangen ist vor der Rücksendung in Textform an sales@cooodex-partner.de zu richten. Der Verkäufer teilt dem Käufer anschließend die Rücksendeanschrift und gegebenenfalls eine Rücksendenummer mit.
  5. Voraussetzung der freiwilligen Rücknahme ist, dass die Ware:
    1. ungeöffnet und unbenutzt ist;
    2. vollständig und unbeschädigt ist;
    3. sich in der unversehrten Originalverpackung befindet;
    4. ordnungsgemäß gelagert wurde;
    5. weder beschriftet, beklebt noch sonst verändert wurde;
    6. weiterhin ohne Einschränkung verkaufsfähig ist.
  6. Von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind:
    1. geöffnete oder benutzte Produkte;
    2. einzelne Flaschen aus einer geöffneten Verpackungseinheit;
    3. Tester und Produktmuster;
    4. individualisierte oder mit Partnerdaten versehene Materialien;
    5. speziell für den Käufer beschaffte oder hergestellte Ware;
    6. bereits bereitgestellte digitale Werbemittel oder Filme;
    7. beschädigte oder nicht mehr uneingeschränkt verkaufsfähige Ware.
  7. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  8. Bei einer vollständigen Rückgabe eines Fachpartnerpakets sind sämtliche noch vorhandenen Paketbestandteile zurückzugeben.
  9. Bei einer teilweisen Rückgabe wird die Bestellung anhand der tatsächlich beim Käufer verbleibenden Abnahmemenge neu berechnet. Hierdurch entfallende Naturalrabatte, Paketvorteile oder Versandvorteile sind zurückzugeben oder werden mit ihrem ausgewiesenen beziehungsweise angemessenen Netto-Wert angerechnet.
  10. Eine Anrechnung erfolgt nicht, soweit die Rücksendung aufgrund eines berechtigten Sachmangels oder einer vom Verkäufer zu vertretenden Pflichtverletzung erfolgt.
  11. Die Gutschrift erfolgt nach Eingang und Prüfung der Ware. Ein nachweisbarer Wertverlust darf von der Gutschrift abgezogen werden.
  12. Ursprüngliche Versandkosten werden bei einer freiwilligen Rücknahme nicht erstattet, soweit die Lieferung vertragsgemäß erfolgt ist.
  13. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese freiwillige Rücknahmeregelung nicht eingeschränkt.

§ 12 Beschaffenheit, Verpackung, Lagerung und Handhabung

  1. Die geschuldete Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus der Produktkennzeichnung, dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung und den bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogenen Produktunterlagen.
  2. Produktbeschreibungen, Bilder und Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Geruch, Verpackung oder Gestaltung stellen keinen Mangel dar, sofern Sicherheit, Eignung, vereinbarte Funktion und Wert der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  3. Der Käufer hat die Ware entsprechend den Angaben auf Produkt, Verpackung und Begleitunterlagen zu transportieren und zu lagern.
  4. Insbesondere sind vorgegebene Temperaturbereiche, Trockenheit, Lichtschutz und sonstige Lagerbedingungen einzuhalten.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, geeignete Lagerbestände nach dem Prinzip „zuerst ablaufende Ware zuerst verkaufen" zu organisieren.
  6. Produkte dürfen nach Ablauf eines angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr abgegeben werden.
  7. Der Käufer darf Produkte insbesondere nicht:
    1. öffnen, umfüllen oder verdünnen;
    2. mit anderen Stoffen vermischen;
    3. neu verpacken;
    4. mit einer abweichenden Zweckbestimmung versehen;
    5. Chargenkennzeichnungen oder Haltbarkeitsangaben entfernen;
    6. Pflichtangaben abdecken oder verändern;
    7. unter einer eigenen Marke anbieten;
    8. in einer Weise verändern, die regulatorische Konformität oder Sicherheit beeinträchtigen kann.
  8. Eine Änderung der Etikettierung, Übersetzung oder Verpackung darf nur nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen erfolgen.
  9. Bringt der Käufer ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr oder verändert er es in einer Weise, die die Einhaltung der kosmetikrechtlichen Anforderungen beeinflussen kann, können ihn die gesetzlichen Pflichten der verantwortlichen Person treffen.

§ 13 Pflichten des Käufers als Distributor

  1. Soweit der Käufer die Produkte weiterverkauft oder anderweitig auf dem Markt bereitstellt, handelt er regelmäßig als Distributor im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.
  2. Der Käufer hat im Rahmen seiner Tätigkeit die für Distributoren geltenden gesetzlichen Sorgfalts-, Prüf-, Informations- und Mitwirkungspflichten einzuhalten.
  3. Vor der Abgabe eines Produkts hat der Käufer im gesetzlich erforderlichen Umfang insbesondere zu prüfen:
    1. ob die vorgeschriebenen Kennzeichnungsangaben vorhanden sind;
    2. ob die erforderlichen Sprachangaben vorliegen;
    3. ob ein angegebenes Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist;
    4. ob Produkt und Verpackung äußerlich unversehrt sind.
  4. Der Käufer hat sicherzustellen, dass Lager- und Transportbedingungen die Konformität und Sicherheit der Produkte nicht beeinträchtigen.
  5. Hat der Käufer Grund zu der Annahme, dass ein Produkt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen kann, darf er das betreffende Produkt nicht weiter abgeben.
  6. In diesem Fall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
  7. Der Käufer hat die gesetzlich erforderliche Rückverfolgbarkeit der Lieferkette sicherzustellen und insbesondere dokumentieren zu können:
    1. von welchem Lieferanten er die betroffene Charge erhalten hat;
    2. an welche gewerblichen Abnehmer er sie weitergegeben hat.
  8. Entsprechende Informationen sind für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren. Für kosmetische Mittel beträgt dieser Zeitraum grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Charge dem Distributor bereitgestellt wurde.
  9. Der Käufer hat mit dem Verkäufer und zuständigen Behörden bei Maßnahmen zur Beseitigung von Produktrisiken angemessen zusammenzuarbeiten.
  10. Eigene gesetzliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber Behörden, Endkunden oder sonstigen Stellen bleiben unberührt.

§ 14 Produktbeanstandungen und unerwünschte Wirkungen

  1. Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen:
    1. produktbezogene Beschwerden;
    2. ungewöhnliche oder unerwartete Reaktionen;
    3. vermutete unerwünschte Wirkungen;
    4. schwerwiegende unerwünschte Wirkungen;
    5. sicherheitsrelevante Qualitätsmängel;
    6. behördliche Anfragen oder Maßnahmen;
    7. den Verdacht auf Fälschungen oder Manipulationen.
  2. Die Mitteilung soll, soweit vorhanden, insbesondere enthalten:
    1. Produktbezeichnung;
    2. Chargennummer;
    3. Kauf- und Anwendungsdatum;
    4. Beschreibung des Vorgangs;
    5. Fotos von Produkt und Verpackung;
    6. Kontaktdaten des Meldenden, soweit eine Weitergabe rechtlich zulässig ist;
    7. bereits ergriffene Maßnahmen.
  3. Bei schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen bleiben die gesetzlichen Meldepflichten des Käufers gegenüber der zuständigen Behörde unberührt.
  4. Der Käufer darf eine sicherheitsrelevante Beanstandung nicht eigenmächtig verharmlosen, medizinisch beurteilen oder gegenüber dem Endkunden als unbeachtlich darstellen.
  5. Betroffene Ware und Verpackungen sind bis zur Freigabe durch den Verkäufer oder die zuständige Behörde getrennt aufzubewahren und dürfen nicht weiterverkauft werden.

§ 15 Rücknahme-, Rückruf- und Sicherheitsmaßnahmen

  1. Wird eine Korrektur-, Rücknahme-, Rückruf- oder Sicherheitsmaßnahme erforderlich, hat der Käufer den Verkäufer im gesetzlich erforderlichen und zumutbaren Umfang zu unterstützen.
  2. Der Käufer hat insbesondere:
    1. betroffene Bestände unverzüglich zu sperren;
    2. den weiteren Verkauf einzustellen;
    3. Anweisungen zur Rücknahme oder zum Rückruf umzusetzen;
    4. betroffene Chargen und Mengen zu ermitteln;
    5. gesetzlich zulässige Informationen zur Lieferkette bereitzustellen;
    6. erforderliche Kundeninformationen weiterzugeben;
    7. Rückmeldungen über die Durchführung zu erteilen.
  3. Gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen des Käufers haben Vorrang.
  4. Beruht die Maßnahme auf einem vom Verkäufer zu vertretenden Produktmangel, trägt der Verkäufer die notwendigen und angemessenen unmittelbaren Kosten der Maßnahme.
  5. Beruht die Maßnahme dagegen ganz oder teilweise auf:
    1. einer unsachgemäßen Lagerung oder Beförderung;
    2. einer Veränderung von Produkt oder Verpackung;
    3. einer unzulässigen Etikettierung;
    4. einer rechtswidrigen Zweckbestimmung oder Bewerbung;
    5. einer sonstigen vom Käufer zu vertretenden Pflichtverletzung,
    trägt der Käufer die hierdurch verursachten Kosten im Umfang seines Verantwortungsanteils.
  6. Öffentlichkeitsarbeit zu einem Produktrückruf soll, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, zwischen den Parteien abgestimmt werden. Gesetzliche Meldepflichten und notwendige dringende Sicherheitsinformationen dürfen hierdurch nicht verzögert werden.

§ 16 Produktklassifizierung, Beratung und Werbeaussagen

  1. COOODEX Gelenke & Muskeln ist ein kosmetisches Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
  2. Das Produkt ist kein Arzneimittel und kein Medizinprodukt.
  3. Der Käufer darf das Produkt ausschließlich entsprechend seiner kosmetischen Zweckbestimmung, Kennzeichnung und den vom Verkäufer freigegebenen Produktinformationen anbieten und bewerben.
  4. Der Käufer verpflichtet sich, insbesondere die Vorgaben folgender Regelwerke zu beachten:
    1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel;
    2. Verordnung (EU) Nr. 655/2013 über gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln;
    3. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;
    4. Heilmittelwerbegesetz, soweit anwendbar;
    5. sonstige einschlägige Werbe-, Berufs- und Verbraucherschutzvorschriften.
  5. Unzulässig sind insbesondere Aussagen, nach denen das Produkt:
    1. Krankheiten diagnostiziert, behandelt, lindert, heilt oder verhindert;
    2. Arthrose, Arthritis, Rheuma, Entzündungen oder sonstige Erkrankungen behandelt;
    3. Schmerzen medizinisch lindert;
    4. verletztes Gewebe, Knorpel, Muskeln oder Gelenke regeneriert;
    5. eine medizinische Therapie oder ärztliche Behandlung ersetzt;
    6. eine garantierte oder bei jedem Anwender eintretende Wirkung besitzt.
  6. Der Käufer darf nur solche Produkt-, Wirk-, Test-, Qualitäts-, Herkunfts- und Expertenaussagen verwenden, die vom Verkäufer schriftlich freigegeben oder anderweitig rechtlich hinreichend belegt sind.
  7. Eigene Werbeaussagen, Kombinationen, Bilder, Erfahrungsberichte und redaktionelle Inhalte erstellt und veröffentlicht der Käufer in eigener rechtlicher Verantwortung.
  8. Eine Prüfung einzelner Werbemittel durch den Verkäufer entbindet den Käufer nicht von seiner eigenen Verantwortung, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich eine rechtsverbindliche Freigabe für den konkreten Verwendungsfall erklärt.
  9. Der Käufer hat rechtswidrige oder nicht freigegebene Aussagen nach Aufforderung unverzüglich zu entfernen oder zu korrigieren.
  10. Bei einer erheblichen oder wiederholten Verletzung darf der Verkäufer die Nutzung von Werbemitteln und Marken vorläufig untersagen und das Partnerkonto sperren.

§ 17 Marken, Bilder und Werbemittel

  1. Sämtliche Marken, Kennzeichen, Produktbilder, Texte, Videos, Designs, Präsentationen, Flyer, Schulungsunterlagen und sonstigen Werbemittel des Verkäufers bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers oder der jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Der Verkäufer räumt dem Käufer für die Dauer der aktiven Fachpartnerschaft ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, ausdrücklich freigegebene Werbemittel zur Bewerbung und zum Verkauf originaler COOODEX-Produkte zu verwenden.
  3. Das Nutzungsrecht ist auf die freigegebenen geschäftlichen Kanäle des Käufers beschränkt.
  4. Werbemittel dürfen nicht:
    1. inhaltlich verändert oder entstellt werden;
    2. mit unzulässigen Wirk- oder Heilversprechen verbunden werden;
    3. für fremde Produkte oder Marken verwendet werden;
    4. als eigenes geistiges Eigentum ausgegeben werden;
    5. an Dritte zur eigenständigen Nutzung weitergegeben werden.
  5. Rein technische Größen- und Formatanpassungen sind zulässig, wenn Aussage, Gestaltung und rechtliche Hinweise erhalten bleiben.
  6. Der Käufer darf ohne vorherige Zustimmung keine:
    1. mit COOODEX identischen oder verwechslungsfähigen Marken anmelden;
    2. entsprechenden Domains, Social-Media-Namen oder App-Bezeichnungen registrieren;
    3. Markenbestandteile in der eigenen Firma verwenden;
    4. eigene Produktverpackungen mit COOODEX-Kennzeichen herstellen.
  7. Der Käufer darf nicht den Eindruck erwecken, Handelsvertreter, Franchise-Nehmer, exklusiver Distributor, gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen oder medizinischer Repräsentant des Verkäufers zu sein.
  8. Nach Beendigung der Fachpartnerschaft ist die aktive Verwendung der Bezeichnung „COOODEX Fachpartner" und nicht mehr freigegebener Werbemittel einzustellen.
  9. Der Käufer darf vorhandene originale Restbestände weiterhin unter Verwendung der zur Produktidentifikation erforderlichen Markenangaben abverkaufen, soweit keine Sicherheits-, Rückruf- oder sonstigen gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
  10. Eine Übertragung von Quell-, Bearbeitungs- oder Produktionsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 18 Individualisierte Materialien und Co-Branding

  1. Soweit ein Fachpartnerpaket individualisierte Werbemittel, Standortfilme oder sonstige Co-Branding-Leistungen enthält, stellt der Käufer die hierfür erforderlichen Daten, Logos, Texte, Bilder und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Käufer räumt dem Verkäufer und dessen beauftragten Dienstleistern für die Dauer und den Zweck der Auftragserfüllung das erforderliche einfache Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein.
  3. Der Käufer gewährleistet, dass:
    1. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt;
    2. die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen;
    3. abgebildete Personen wirksam eingewilligt haben;
    4. die Angaben sachlich richtig und rechtlich zulässig sind.
  4. Vor der endgültigen Herstellung kann dem Käufer ein Korrekturabzug oder Entwurf zur Freigabe übersandt werden.
  5. Mit der Freigabe bestätigt der Käufer insbesondere die Richtigkeit von:
    1. Namen und Unternehmensbezeichnungen;
    2. Anschriften und Kontaktdaten;
    3. Logos;
    4. Rechtschreibung;
    5. Gestaltung;
    6. sonstigen individualisierten Angaben.
  6. Änderungen nach erteilter Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen und Lieferzeiten verlängern.
  7. Individualisierte Materialien sind von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.
  8. Der Käufer stellt den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Käufer zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte beruhen.
  9. Die Freistellung umfasst notwendige und angemessene Rechtsverteidigungskosten in gesetzlicher Höhe.
  10. Der Verkäufer wird den Käufer über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

§ 19 Selbständigkeit des Käufers und eigener Weiterverkauf

  1. Der Käufer handelt als rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmer.
  2. Durch die Freischaltung oder Belieferung wird weder ein Handelsvertreter-, Franchise-, Gesellschafts-, Arbeits- noch Kommissionsverhältnis begründet.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Verkäufers abzugeben oder den Verkäufer gegenüber Dritten zu verpflichten.
  4. Der Käufer organisiert seinen Weiterverkauf, seine Beratung, seine Preisgestaltung und seine geschäftlichen Abläufe selbständig.
  5. Für den eigenen Verkauf an Endkunden oder gewerbliche Abnehmer ist der Käufer insbesondere selbst verantwortlich für:
    1. Preisangaben;
    2. Informationspflichten;
    3. Widerrufs- und Verbraucherrechte;
    4. eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen;
    5. Datenschutz;
    6. steuerliche Pflichten;
    7. Verpackungs- und Versandpflichten;
    8. berufsrechtliche Anforderungen;
    9. rechtmäßige Werbung.
  6. Der Verkäufer schuldet keinen bestimmten Umsatz, Absatz, Gewinn, Kundenkreis oder wirtschaftlichen Erfolg.
  7. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme unverkaufter Ware nach Beendigung der Fachpartnerschaft besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 20 Untersuchung, Mängelanzeige und Gewährleistung

  1. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
  2. In diesem Fall hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  4. Bei Käufern, auf die § 377 HGB nicht anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch diese Käufer werden gebeten, erkennbare Mängel möglichst innerhalb von sieben Kalendertagen und verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
  5. Eine Mängelanzeige soll enthalten:
    1. Bestell- oder Rechnungsnummer;
    2. Produkt und Menge;
    3. Chargennummer;
    4. konkrete Beschreibung des Mangels;
    5. aussagekräftige Fotos;
    6. Angaben zu Lagerung und Feststellung.
  6. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Prüfung des behaupteten Mangels zu ermöglichen.
  7. Bei einem berechtigten Sachmangel ist der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
  8. Der Verkäufer kann unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
  9. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich, unverhältnismäßig oder für den Käufer unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte.
  10. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, kann der Käufer nach den gesetzlichen Voraussetzungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  11. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 22 dieser AGB.
  12. Mängelansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Ablieferung.
  13. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht:
    1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    2. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
    3. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
    4. bei ausdrücklich übernommener Garantie;
    5. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz;
    6. bei gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen innerhalb der Lieferkette;
    7. soweit eine längere Frist zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
  14. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als „Garantie" bezeichnet und in Textform erklärt wurde.
  15. Kein Sachmangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung nach Gefahrübergang insbesondere verursacht wurde durch:
    1. unsachgemäße Lagerung;
    2. ungeeigneten Transport;
    3. Öffnung oder Veränderung;
    4. Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen;
    5. Ablauf der Haltbarkeit;
    6. Vermischung mit anderen Produkten;
    7. unzulässige Umverpackung oder Kennzeichnung.

§ 21 Freistellung bei Pflichtverletzungen des Käufers

  1. Der Käufer stellt den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Käufer zu vertretenden Verletzung dieser AGB oder gesetzlicher Pflichten beruhen.
  2. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aufgrund:
    1. rechtswidriger Werbe- oder Heilversprechen;
    2. unzulässiger Veränderungen an Produkt oder Verpackung;
    3. unsachgemäßer Lagerung oder Beförderung;
    4. fehlender oder fehlerhafter Endkundeninformationen;
    5. einer Verletzung von Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten;
    6. unzulässiger Co-Branding-Inhalte;
    7. eines nicht rechtskonformen Weitervertriebs.
  3. Die Freistellung umfasst notwendige und angemessene Rechtsverteidigungskosten in gesetzlicher Höhe.
  4. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über entsprechende Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung geben.
  5. Eine Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Käufer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat oder der Anspruch durch ein überwiegendes Verschulden des Verkäufers verursacht wurde.

§ 22 Haftung des Verkäufers

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
    1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
    2. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
    3. nach dem Produkthaftungsgesetz;
    4. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
    5. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
    6. in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Verkäufers.
  6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf einer vom Käufer zu vertretenden:
    1. unsachgemäßen Lagerung;
    2. Veränderung des Produkts;
    3. unzulässigen Bewerbung;
    4. abweichenden Zweckbestimmung;
    5. Nichtbeachtung von Sicherheits- oder Rückrufhinweisen
    beruhen.
  7. Soweit externe Dienste, Zahlungsanbieter, Versandunternehmen oder Telekommunikationsanbieter eingesetzt werden, haftet der Verkäufer für deren Verhalten nur im Rahmen der gesetzlichen Zurechnung.

§ 23 Vertraulichkeit

  1. Nicht öffentlich zugängliche Partnerpreise, Einkaufskonditionen, interne Präsentationen, Vertriebsunterlagen, Zugangsdaten, Geschäftsplanungen und ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen sind vertraulich zu behandeln.
  2. Der Käufer darf solche Informationen nur Beschäftigten, Beratern und Beauftragten zugänglich machen, die sie zur Durchführung der Geschäftsbeziehung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
    1. öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden;
    2. dem Käufer nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren;
    3. rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden;
    4. unabhängig entwickelt wurden;
    5. aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse sind so lange vertraulich zu behandeln, wie ihre Geheimhaltungsvoraussetzungen bestehen.
  5. Sonstige vertrauliche Informationen sind während der Geschäftsbeziehung und für drei Jahre nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln.

§ 24 Datenschutz

  1. Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der für das Partnerportal geltenden Datenschutzerklärung.
  2. Verkäufer und Käufer sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen grundsätzlich selbst verantwortlich.
  3. Der Käufer ist insbesondere für die Datenverarbeitung in seinen eigenen Geschäften, Praxen, Websites, Onlineshops, Social-Media-Kanälen und Kundensystemen verantwortlich.
  4. Eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit wird nur begründet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und eine erforderliche gesonderte Vereinbarung geschlossen wurde.
  5. Der Käufer darf dem Verkäufer keine Patienten-, Diagnose- oder Gesundheitsdaten übermitteln, sofern dies nicht zwingend erforderlich und rechtlich zulässig ist.

§ 25 Dauer und Beendigung der Fachpartnerschaft

  1. Die Freischaltung des Partnerkontos begründet eine Rahmenbeziehung auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Parteien können diese Rahmenbeziehung mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    1. der Käufer seine Unternehmereigenschaft verliert;
    2. Registrierungs- oder Steuerangaben erheblich unrichtig sind;
    3. der Käufer trotz Mahnung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt;
    4. der Käufer wiederholt oder erheblich unzulässige Heil- oder Krankheitsaussagen verwendet;
    5. der Käufer Marken oder Werbemittel vertragswidrig nutzt;
    6. eine erhebliche Produkt- oder Sicherheitsgefährdung verursacht wird;
    7. das Partnerkonto missbräuchlich verwendet wird;
    8. eine Fortsetzung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
  5. Soweit der Verstoß behebbar ist, ist vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
  6. Eine vorherige Fristsetzung ist entbehrlich, wenn:
    1. der Verstoß nicht behoben werden kann;
    2. eine sofortige Beendigung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;
    3. eine schwerwiegende Rechtsverletzung vorliegt;
    4. der Käufer die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert.
  7. Bereits geschlossene Einzelverträge bleiben von der Beendigung der Rahmenbeziehung grundsätzlich unberührt, soweit kein gesetzliches Rücktritts-, Kündigungs- oder Leistungsverweigerungsrecht besteht.
  8. Nach Beendigung kann das Partnerkonto deaktiviert werden.
  9. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener zukünftiger Bestellungen, Gewinne oder Geschäftschancen besteht nicht.

§ 26 Änderungen der Bedingungen

  1. Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für zukünftige Bestellungen.
  2. Bereits geschlossene Einzelverträge bleiben von späteren Änderungen unberührt.
  3. Rechtlich oder technisch erforderliche Änderungen der laufenden Rahmenbeziehung werden dem Käufer rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
  4. Wesentliche Änderungen, die den Käufer wirtschaftlich oder rechtlich nachteilig betreffen, werden nur aufgrund ausdrücklicher Zustimmung wirksam oder durch Beendigung der bisherigen Rahmenbeziehung mit gleichzeitigem Angebot einer Fortsetzung zu den neuen Bedingungen umgesetzt.
  5. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

§ 27 Abtretung

  1. Der Käufer darf Ansprüche gegen den Verkäufer nur mit vorheriger Zustimmung in Textform an Dritte abtreten.
  2. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  3. § 354a HGB sowie die Abtretung von Geldforderungen, bei denen ein schutzwürdiges Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss nicht besteht, bleiben unberührt.

§ 28 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
  3. Für grenzüberschreitende Verträge innerhalb der Europäischen Union gilt die Rechtswahl im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht.
  4. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.
  5. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort, an dem die Ware dem Versandunternehmen übergeben wird, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Ist der Käufer:
    1. Kaufmann;
    2. juristische Person des öffentlichen Rechts; oder
    3. öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
    ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
  7. Bei Käufern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wird, soweit die gesetzlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Verkäufers vereinbart.
  8. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  10. Gegenüber Unternehmern, die keine Kaufleute sind und ihren Sitz in Deutschland haben, gelten im Übrigen die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 29 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen einzelner Verträge sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.
  2. Rechtserhebliche Mitteilungen können an die zuletzt mitgeteilte geschäftliche E-Mail-Adresse gesendet werden, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
  5. Werden Übersetzungen dieser AGB bereitgestellt, dient die Übersetzung lediglich der Information. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.